# Finanzkraft (financial power))

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- Modified: 2022-10-15T09:13:36+00:00
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## Definition

Allgemein bei einer Wirtschaftseinheit der Bestand an Zahlungsmitteln zuzüglich sofort zugreifbarer Darlehn. – In Rating-Modellen der Teil des Fremdkapitals, welcher bei einem Unternehmen durch den Verkauf der Ware oder Dienstleistung (cash flow from operating activities; Erlös) in einem bestimmten Zeitraum getilgt werden kann. – Die Fähigkeit einer Wirtschaftseinheit - und hier vor allem gesagt in Bezug auf Unternehmen und öffentliche Stellen -, fälligen Zahlungsverpflichtungen ohne Schwierigkeiten nachkommen zu können. – Siehe Barmittel, Eigenkapital, Geldmittel, Liquiditätspuffer, Solvabilität, Solvenz, Zahlungsfähigkeit. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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