# Einlagen (deposits; capital contribution)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:29+00:00
- Language: de

## Definition

Allgemein die einer Bank - seltener auch gesagt in Bezug auf Bausparkassen - gegen Zinsvergütung von der Kundschaft anvertrauten Geldbeträge. – Im engeren Sinne die Annahme fremden Geldes auf Sicht- und Terminkonten der Bank. – Die bei Gründung eines Unternehmens von den Beteiligten eingebrachten Summen oder Vermögenswerte. – In älteren Dokumenten auch gesagt für das Grundkapital. – Siehe Depositen, Diätrendite, Eigenmittel, Einlage, stille, Einlagenzinsen, Finanzierungslücke, Fremdmittel, Fristentransformation, Haupteinlage, Kerneinlagen, Kreditgewährung, kompensatorische, Sparbriefe. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S 250 (die Aufsichtsbehörde kann zurecht bei unerlaubt betriebenem Einlagegeschäft die sofortige Rückzahlung verfügen). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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