# Einlage, stille (silent capital contribution)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:29+00:00
- Language: de

## Definition

Die Beteiligung am Kapital eines Unternehmens, bei der jedoch der Kapitalgeber - sei es ein Institut, eine andere Firma oder eine Einzelperson - nach aussen nicht in Erscheinung tritt. Auch unterliegen stille Einlagen bis anhin keiner Publizitätspflicht. – Siehe Hybridkapital. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 125 (aufsichtliche Einordnung von stillen Einlagen zu den Eigenmitteln im Zuge der Kapitaladäquanz-Richtlinie). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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