# Auszahlung und Ausbezahlung (payment; disbursement)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:11+00:00
- Language: de

## Definition

Bei einer Bank die Abgabe von Bargeld an einen Kunden aus dessen Konto an einem Kassenschalter. Man spricht in diesem Falle auch von Abhebung (withdrawal). – Die Abgabe von Bargeld an einer Ladenkasse durch Belastung der vorgelegten Kundenkarte oder Kreditkarte. Dies kommt - auch wenn im Zuge eines Kaufs nur Spitzenbeträge ausbezahlt werden - grundsätzlich dem Betreiben des Kreditgeschäfts durch den Ladeninhaber gleich und ist erlaubnispflichtig; die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dazu ein eigenes Merkblatt herausgegeben. – Der tatsächlich einem Kunden im Zuge eines Darlehns übergebene Betrag; gewöhnlich sind Bearbeitungsgebühren und antizipative Zinsen von der Bank einbehalten (the actual payout to borrower of loan funds, in whole or part). – Bei einem Unternehmen die Minderung der liquiden Mittel, wie etwa durch Überweisung vom eigenen Konto an das Finanzamt (revenue office). - Demgegenüber sind Ausgaben nur Erhöhungen der Verbindlichkeiten oder die Minderung von Forderungen. – Siehe Bankenzwölf, Einzahlung, Karte, Kassenkladde, Zahlung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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