# Ausgaben in der älteren Finanzsprache auch Depensen (expenses)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:09+00:00
- Language: de

## Definition

Im weitesten Sinne jeder Abgang von Zahlungsmitteln aus der Kasse eines Wirtschaftssubjekts - Privathaushalt, Unternehmen, öffentliche Stelle -, unabhängig vom Zweck, wie etwa Kauf von Waren und Dienstleistungen, Darlehn, Steuerzahlung oder Spende. Das Gegenteil von Ausgaben sind Einnahmen. – Geldleistungen - also Zahlungen - öffentlicher Haushalte gemäss dem festgestellten Budget. – Im Rechnungswesen Oberbegriff für Auszahlungen (Geldabflüsse aus dem Betrieb), Abgängen von gen Forderungen (einschliesslich Wertpapiere) und den Zugängen von gen Verbindlichkeiten (einschliesslich Rückstellungen); Ausgaben = Auszahlungen plus Zunahme von Verbindlichkeiten minus Abnahme von Forderungen. – Siehe Abfluss, Auslagen, Auszahlung, Aufwand, Aufwendungen, Bezahlung, Einkünfte, Expensen, Finanzmittel, Handelskosten, Kosten, Unkosten, Zahlung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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