# Abschreckung, aufsichtsrechtliche (supervisory deterrence)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:02+00:00
- Language: de

## Definition

Der Vorwurf an den Gesetzgeber (legislator, law-giver) und an die Aufsichtsbehörden, sie würden durch bürokratische Überfülle (bureaucratic overkill) vor allem Börsenzugänge erschweren. Verlangt wird in diesem Zusammenhang, Börsensegmente mit deutlich niedrigerer Regulierungsdichte zu ermöglichen. - Andererseits aber überhäuft man die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich mit heftigen Vorwürfen, wenn in Deutschland im Börsensegment Freiverkehr eine Aktie in unangenehmer Weise in Erscheinung tritt. – Siehe Anlegerschutz, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Beaufsichtigung, vollständige, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Managed Bank, Moral Suasion, Regulierungswut, Sarbanes-Oxley Act, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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