# Aufwendungen (expenses, expenditures, disbursements)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:09+00:00
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## Definition

Im weitesten Sinne - und so auch im Steuerrecht - alle Ausgaben bzw. Zahlungen einer Firma, eines Privathaushalts oder einer öffentlichen Stelle, die in einem Zeitraum für bestimmte Vorhaben anfallen. – Die bei einer bestimmten geschäftlichen Besorgung entstandenen Kosten, in alten Dokumenten auch Mühegeld und umgangssprachlich wie auch steuerrechtlich heute oft Auslagen genannt. – Nach IAS – bei Vermögenswerten im Unternehmen die Minderung der wirtschaftlichen Brauchbarkeit in der Berichtsperiode aufgrund von (by reason of) Abnutzung oder Abgang sowie – eine Erhöhung der Schulden, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führt, wobei Ausschüttungen an Anteilseigner (dsitribution to shareholders) nicht in die Berechnung einbezogen werden. – Siehe Aufwand, Ausgaben, Fahrgeld, Unkosten, Verlust, Vermögen, Vermögenswert, Verzehrgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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