# Aufsichtshandeln (regulatory practices)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:09+00:00
- Language: de

## Definition

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Vor-Ort-Prüfungen der Aufsichtsbehörde, entweder – antragsgetrieben (on the initiative of the institute): das Institut ersucht die Aufsichtsbehörde um eine Prüfung, weil institutsinterne Umstände (circumstances within the institute) dies erheischen, – aufsichtsgetrieben (on the initiative of the supervisory authority): hier sieht sich die Aufsichtsbehörde aufgrund gewisser Anzeichen veranlasst, eine Prüfung vorzunehmen und – turnusmässig (regular review): in einer gewissen Abfolge regelmässig geschehend. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Institut, problematisches, Sonderprüfung. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute", Rubrik "Aufsichtshandeln" (zu den jeweiligen Massnahmen im einzelnen). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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