# Abschlussprüfungs-Richtlinie (Directive on Statutory Audit)

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- Post ID: 51
- Modified: 2022-10-15T09:13:01+00:00
- Language: de

## Definition

Von der EU-Kommission im Jahr 2006 erarbeitete Richtlinie, um die formalen und inhaltlichen Anforderungen an Abschlussprüfungen bei Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Die Richtlinie wurde in den Mitgliedsstaaten bis 2008 umgesetzt. - Zeither sind eine Reihe von Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlägen vorgetragen worden. Diese hat die Kommission Ende November 2011 in zwei Gesetzesvorschläge gefasst. Sie sollen als Verordnung (der - im Unterschied zur Richtlinie - unmittelbare Gesetzeskraft zukommt) in Kraft gesetzt werden. – Siehe Accounting Task Force, Vor-Ort-Prüfung, Wirtschaftsprüfer. -- Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S: 89 f. (Hauptinhalt der der neuen Gesetzgebung; Stand des Gesetzgebungsverfahrens). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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