# Äquivalenztheorie (equivalence theory)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:08+00:00
- Language: de

## Definition

Öffentliche Abgaben sind grundsätzlich derart auf die Zahlungspflichtigen zu verteilen, dass sie den Vorteilen entsprechen, welche der einzelne Zahlungspflichtige (Bürger, Unternehmen) vom Staat hat. - In der Realität freilich muss der Staat für einzelne mehr ausgeben, als diese ihm erstatten können (etwa: Sozialhilfe, Rechtspflege, Schulen). Zudem erweist es sich als sehr schwierig, die Vorteile des einzelnen, die ihm aus der Staatstätigkeit jetzt oder später zukommen, in Geld zu beziffern. – Siehe Assekuranztheorie. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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