# Antragsgetrieben (by application)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/antragsgetrieben-by-application
- Post ID: 423
- Modified: 2022-10-15T09:13:07+00:00
- Language: de

## Definition

Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht. Ein Institut ersucht hier die Aufsichtsbehörde, den Geschäftsbetrieb gesamthaft oder einzelne Abläufe daraufhin zu überprüfen, ob alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben genügen. - Wird die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig (Normalfall), dann spricht man von aufsichtsgetrieben (on the initiative of the supervisory authority). – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 69 f. (aufsichtsgetriebene und antragsgetriebene Sonderprüfungen). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
