# Anteilschein-Rücknahme (share redemption)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:07+00:00
- Language: de

## Definition

Kapitalverwaltungsgesellschaften sind in Deutschland grundsätzlich dazu verpflichtet, ausgegebene Anteilscheine zum Marktpreis zurückzunehmen. Eine Gesellschaft darf aber die Rücknahme maximal zwei Jahre aussetzen, wenn die Bankguthaben (cash at bank) und sonstige Liquidität zur Zahlung des Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäss laufenden Bewirtschaftung nicht ausreichen ("Alarmstufe rot"). Erstmals im Dezember 2005 setzte die DB Real Estate (die Immobilienfonds-Gesellschaft der Deutschen Bank) die Zurücknahme der Anteilsscheine aus. Die von Experten befürchtete Kettenreaktion (Run auf alle Fonds) blieb aus. Erst als sich 2008 die Subprime-Krise zu einer (internationalen) Finanzkrise ausweitete, führten zahlreiche Fonds eine Rücknahme-Sperre ein. - Der Inhaber eines Anteilsscheins kann diesen diesfalls aber am freien Markt verkaufen, wo sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet. Unter Umständen muss hier dann ein beträchtlicher Verlust hingenommen werden. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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