# Annehmungsgeld (admission charge)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/annehmungsgeld-admission-charge
- Post ID: 394
- Modified: 2022-10-15T09:13:07+00:00
- Language: de

## Definition

Eine in früherer Zeit erhobene Abgabe von Personen, die sich innert einer (Stadt)Gemeinde oder eines Territoriums auf Dauer niederlassen wollten. – Gebühr bei der Aufnahme eines neuen Gesellen in eine Zunft, auch Brudergeld, Heischgeld und Heischungsgeld (Heischung = hier: Aufnahme in eine Zunft) genannt. Die Höhe des Beitrags wurde in der Regel fallweise von der Zunftversammlung, manchenorts auch allein vom Zunftmeister (= Phylarch, Ältermann, Ammeister, Vorgeher; master of the guild) festgesetzt. – Siehe Abzugsgeld, Anzugsgeld, Aufleggeld, Fahnengeld, Innungsgeld, Pfeffergeld, Zunftgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
