# Harmonisierung (harmonisation)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:52+00:00
- Language: de

## Definition

In Bezug auf den Finanzmarkt die Rechtsangleichung (legislative and prudential alignment) auf der Ebene der EWU, der EU oder seltener auch weltweit. - Seit etwa 2013 ist auf dem Gebiet der aufsichtsrechtlichen Harmonisierung im Interesse der Einheitlichkeit der Regelungen auf dem Finanzmarkt ein Trend zur Maximalharmonisierung (maximal harmonisation) erkennbar: die Mitgliedstaaten sind an die Regelungen fest gebunden. Bis dahin überwog die Minimalharmonisierung (minimal harmonisation). Die einzelnen Staaten durften die Regelungen nicht unterschreiten, wohl aber darüber hinausgehen. Dadurch entstanden Teilmärkte mit teils lascherer, teils strengerer Vorschrift, was nachweislich zur Regulierungsarbitrage einlud. – Siehe Aufsichtsvermeidung, Fragmentierung, aufsichtliche, Regelgleichheit, Subsidiaritätsprinzip. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 166 (Maximalharmonisierung als Grundsatz [warum die Maximalharmonisierung ein "Konzept" ist, wissen wohl nur die gutbezahlten Berichtschreiber]). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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