# Handelsüberwachungsstelle (trading monitoring department)

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- Post ID: 3313
- Modified: 2022-10-15T09:13:52+00:00
- Language: de

## Definition

In Deutschland bei den Börsen angesiedelte Kontrollorgane, die Unregelmässigkeiten im Börsenverkehr sowie Insider-Transaktionen aufspüren und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen; vgl. § 4 BörsG, dort auch genaue Aufgabenbeschreibung. Die Handelsüberwachungsstelle ist unabhängig von der Börsengeschäftsführung. - Es gilt als unbestritten, dass allein schon durch die Einrichtung der Überwachungsstellen die Anzahl verbotswidriger Geschäfte (prohibited actions) zurückgedrängt, weil so ein wirksames Abschreckungspotential (powerful deterrence potential) errichtet wurde. – Siehe Ausreisser, Beobachtungsliste, Compliance, Falscherklärung, Nominee, System Securities Watch Application, Whistleblower. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 185 (Meldungen der Überwachungsstellen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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