# Geschäfte, verbotene (illegal transactions)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:49+00:00
- Language: de

## Definition

Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. Diese sind für Deutschland in § 3 KWG aufgezählt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarinstitute) und nach § 37 KWG mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht. Die Behörde hat im November 2012 ein eigenes erläuterndes Merkblatt zu den verbotenen Geschäften veröffentlicht. – Siehe Bankgeschäfte, unbare, Schattenbankbereich, Underground Banking. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller Fälle. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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