# Angaben, verschleierte (disguised disclosure)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/angaben-verschleierte-disguised-disclosure
- Post ID: 297
- Modified: 2022-10-15T09:13:05+00:00
- Language: de

## Definition

Von (börsennotierten) Unternehmen verbreitete (Pflicht)Mitteilungen, die – in sprachlich vieldeutige Redewendungen oder umschweifige Formulierungen gegossen oder (immer häufiger) – mit viel nichtssagendem Gerede aufgefüllt, mit belanglosen Aussagen samt reichlich die Aufmerksamkeit des Lesers geschickt ablenkenden Bildern angereichert sind (information overload). Auf diese Weise versucht man, unangenehme Tatsachen zu verdecken. - In den USA haben nach der Sarbanes-Oxley-Act Mitteilungen in "plain English" (Klartext) zu erfolgen; künftige Markteinschätzungen sind als Erwartungen eindeutig zu kennzeichnen. Trotzdem gehen auch hier viele Unternehmen den Weg der Informations-Überladung. – Siehe Ad-hocMitteilung, Aktionärsbrief, Aufsichtsvermeidung, Aussagen, zukunftsgerichtete, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Managed Bank, Nichts, bilanzielles, Pensionsverpflichtungen, Prognosebericht, Sarbanes-Oxley-Act, Stetigkeit, VerlustTarnung, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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