# Gehaltsvorschuss (salary advance)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:40+00:00
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## Definition

Einem Beschäftigten seitens des Arbeitgebers im voraus geleistete Zahlung. Sie kommt häufig einem Kredit nahe. Die juristische und steuerrechtliche Literatur beschäftigt sich daher eingehend mit der Abgrenzung zu einem Arbeitgeber-Darlehn. – Siehe Abzahlungshilfen, Baukosten-Zuschuss, Bauzinsen, Frings Benefits. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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