# Fremdhafengeld (foreign habour fee)

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- Post ID: 2731
- Modified: 2022-10-15T09:13:39+00:00
- Language: de

## Definition

Besondere Abgabe für eingehende Waren, wenn diese, anstatt über einen heimischen Hafen - etwa: Hamburg, Bremen - über ausländische Häfen - etwa: Antwerpen, Rotterdam - importiert werden. - Eine solche Abgabe, auch Differentialzoll (differential duty) genannt, entspricht einem Schutzzoll. Sie verhindert, dass der günstigste Frachtweg (the most economic transport route) gewählt wird. Das Fremdhafengeld verteuert damit die Ware (Rohstoffe, Fertigprodukt) und belastet so den Endverbraucher, den Privathaushalt. – Siehe Hafengeld, Preise, administrierte, Ungeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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