# Fordergeld (master craftsman certificate fee; employment brokerage; up-front fee) – Frühere Gebühr in die Zunftkasse beim Aushändigen des Meisterbriefes an den Jungmeister (fordern = hier

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- Modified: 2022-10-15T09:13:38+00:00
- Language: de

## Definition

vorwärts kommen); manchmal auch Gebotgeld genannt; Gebot = hier: öffentliche Ankündigung. – Früher die anteilige Zahlung vom Tagelohn des Gesellen an jenen Meister, der ihm eine vorübergehende Anstellung bei einem anderen Meister verschafft hat. – Früher in der Zunftordnung (guild statutes) festgelegte vorausgehende Zahlung eines Zunftangehörigen, der eine ausserordentliche Sitzung beantragt; dadurch sollten unnötige Zusammenkünfte vermieden werden. – Siehe Innungsgeld, Pfeffergeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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