# Fonds (fund)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:38+00:00
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## Definition

Das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegte und verwaltete Sondervermögen (Kapitalstock), über das Anteilscheine ausgegeben werden. – Versicherungstechnisch das beim Kapitaldeckungsverfahren in Zusammenhang mit der Altersvorsorge angelegte gebundene Vermögen. – In der öffentlichen Haushaltswirtschaft das bestimmten Zwecken zugewiesene (appropriierte; appropriated) Geld. – Im Rechnungswesen die Zusammenfassung von Bilanzposten zu einer sinnvoll zweckgerichteten Einheit (zu einem finanziellen Nutzungspotential; utilisation potential). – Angesammeltes Geld oder Vermögensgegenstände für einen bestimmten Zweck (accumulated deposit of resources), ein Bestand (stock, store) an Werten, in der älteren Finanzsprache auch häufig Topf (pot) genannt. – In der älteren Literatur auch gesagt für jeden Vermögensgegenstand, insofern er Ertrag abwirft. - Man liest in jüngster Zeit häufig - und bei wem gar! - "Fond", was eine grottenfalsche Schreibweise ist; "Fond" bezeichnet nämlich in der deutschen Sprache das Innere eine Automobils. – Siehe Ablauffonds, Balanced Fund, Blind Pool, Bogey, Captive Fund, Club Deal, Effektenfonds, Firmenfonds, Fondsbörse, Forward Pricing, Garantiefonds, Gehaltsverzicht, Go-go-Fonds, Hedge-Fonds, Investivlohn, Investmentfonds, Inhouse-Fund, Investmentvermögen, Kapitalanlagegesetzbuch, Pensionsfonds, Pensionskasse, Profit Centre, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds, Thesaurierungs-Fonds, Tontine, Topf, Tracking Error, Verzehnfacher. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 210 ff. (neue rechtliche Bestimmungen ab 2004), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 179 (Gliederung der Fonds), S. 180 (Investmentmeldeverordnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 143 (Prospektpflicht für Vermögensanlagen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 36 f. (neuere aufsichtsrechtliche Entwicklung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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