# Finanzvermögen (financial assets)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/finanzvermogen-financial-assets
- Post ID: 2599
- Modified: 2022-10-15T09:13:37+00:00
- Language: de

## Definition

Im Unternehmen vorhandene langfristige Forderungen, in erster Linie Aktien, Obligationen und Beteiligungen (all types of securities, bank balances, and insurance contracts; they are long-term non-production investments). – Bei öffentlichen Körperschaften jene Aktiva, die werbenden Zwecken dienen, nämlich ohne Beeinträchtigung einer bestimmten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung verwertet werden können, und die nach kaufmännischen Grundsätzen zu bewirtschaften sind, etwa ein Schwimmbad. Im Gegensatz dazu steht das Verwaltungsvermögen (administrative property), das der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dient oder dauernd an einen öffentlich-rechtlichen Zweck gebunden ist, wie etwa Dienstgebäude. – Bei Privathaushalten in der Statistik der Household Finance and Consumption Survey die Posten – Spar- und Girokonten, Bausparguthaben, - Schuldverschreibungen, Aktien, Derivate und Zertifikate, – Guthaben aus privaten Renten- und Lebensversicherungen, – Beteiligungen sowie – verwaltetes Vermögen. – Unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung und Bilanzierung bei Unternehmen (hier die Aufzählung in Anlehnung an SFAS 140, angeglichen an IAS/IFRS) versteht man darunter im wesentlichen – flüssige Mittel, – Eigentumsrechte an Unternehmen wie etwa Anteile, Vorzugsaktien oder Kaufoptionen, – Verträge, denen zufolge eine Vertragspartei eine Verpflichtung zur Übertragung flüssiger Mittel oder eines anderen Finanzinstruments auf eine andere Partei, und die andere Partei ein Recht zur Entgegennahme flüssiger Mittel oder anderer Finanzinstrumente besitzt, wie z.B. Forderungen, Wechsel, Darlehn, Anleihen sowie – Verträge gemäss derer eine Vertragspartei eine Verpflichtung zum Tausch von Finanzinstrumenten mit einer anderen Partei unter Risiko eingeht, bzw. die andere Partei ein Recht zum Tausch von Finanzinstrumenten mit der Vertragspartei zu potentiell vorteilhaften Bedingungen erwirbt, wie z.B. Optionen, Terminkontrakte oder Zinsswaps. – Umgangssprachlich auch oft gleichgesetzt mit Geldmitteln und mit Reichtum. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2012, S. 32 (Finanzvermögen der Privathaushalte nach der HFCS), Jahresbericht 2010 der EZB, S. 68 ff. (staatliches Finanzvermögen im Euroraum; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom April 2013, S. 85 ff. (ausführliche und tiefgehende Darstellung der Haushaltsbefragung des Eurosystems; Übersichten; Literaturverweise; wichtige Ergebnisse), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 41. (Realvermögen der Privathaushalte aufgeschlüsselt). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
