# Finanzportfolioverwaltung (portfolio management)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:36+00:00
- Language: de

## Definition

Die Betreuung des in Finanzinstrumenten angelegten Vermögens eines Kunden mit einem eigenen Dispositions- und Entscheidungsspielraum. In Deutschland bedürfen entsprechende Dienstleister einer Erlaubnis und sie unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Darf ein Institut Kundengelder oder Wertpapiere von Kunden in Besitz nehmen, so muss es über eine bestimmte, von der Aufsichtsbehörde festgelegte Höhe an Eigenkapital verfügen und zudem zwei Geschäftsführer haben; siehe § 10, Abs. 9 KWG. – Siehe Anlagegrenze, Epuration, Portfolioverwaltung, Vermögensverwalter. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 133 (Institute mit Erlaubnis in Deutschland). Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 177 (zu den Anforderungen für die Auslagerung der Finanzportfolioverwaltung auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 248 (Urteil zur Finanzportfolioverwaltung durch eine BGB-Gesellschaft) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Querschnittsaufgaben". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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