# Fehlerveröffentlichung (publication of wrong recording)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/fehlerveroffentlichung-publication-of-wrong-recording
- Post ID: 2397
- Modified: 2022-10-15T09:13:35+00:00
- Language: de

## Definition

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann gemäss § 37 WpHG anordnen, dass ein fehlerhafter Abschluss bei einem Institut samt den wesentlichen Teilen der Begründung der Feststellung – im elektronischen Bundesanzeiger sowie – entweder in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Informations-Verbreitungssystem bekannt gemacht wird. - Dies bedeutet für das betreffende Institut einen Vertrauensverlust (loss of confidence) mit der Folge, dass Anleger das entsprechende Unternehmen meiden. - Ein Abschluss ist nach IAS 8.41 fehlerhaft, wenn dieser "entweder wesentlich Fehler oder aber absichtlich herbeigeführte unwesentliche Fehler enthält, um eine bestimmte Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder Cashflows des Unternehmens zu erreichen." – Siehe Reputationsrisiko. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
