# Faustpfand (loan on collateral security; dead pledge)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:34+00:00
- Language: de

## Definition

Darlehn auf ein bewegliches, in eigene Verwaltung - in die Hand, in die Faust - genommenes Pfand, etwa Wertpapiere, im Unterschied zum Pfandkredit, der sich auf ein unbewegliches Pfand bezieht, etwa ein Grundstück. – Bei Insolvenz dem Gläubiger übergebene Wertgegenstände aus dem (noch) vorhandenen Vermögen. – Siehe Arrestgeld, Besicherungsrisiko, Einzug, Erster, trauriger, Fälligkeit, Kinderpfand, Leichenpfand, Pfand, Pfandleiher, Realsicherheit, Übersatz, Wucher, Zahlhaus. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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