# Family Office (so auch im Deutschen gesagt)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:34+00:00
- Language: de

## Definition

Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung (bank-independent administration) grosser privater Vermögen befassen. - Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrerer Mitglieder einer einzelnen Familie. Sie sind in der Regel organisiert als – Angestellte der Vermögensbesitzer (asset owners), – vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensbesitzer, – Kommanditgesellschaften mit den Vermögensbesitzern als Kommanditisten oder – Dienstleister aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags. - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bezüglich der aufsichtlichen Erfordernisse an das Private Family Office ein besonderes Merkblatt herausgegeben. – Siehe Fideïkommiss. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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