# Familienbetrieb (family-run business)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:34+00:00
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## Definition

In der Statistik der EZB eine Firma - zumeist im Kleingewerbe, bei Freiberuflern sowie in der Landwirtschaft und dann in der Regel als Kaufmann gemäss § 1 HGB wirkend - in welcher die Arbeit ausschliesslich oder doch zum überwiegenden Teil von dem Betriebsinhaber und seiner Familie geleistet wird. - Nach deutschem Recht darf ein Bankbetrieb nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden. In Deutschland machten Familienbetriebe zu Jahresende 2012 mit über 2,3 Millionen Firmen ungefähr siebzig Prozent aller Rechtsformen aus; ihr Beitrag zum Sozialprodukt lag bei annähernd zwölf Prozent. - Die Abgrenzung zum Familienunternehmen ist in vielen Veröffentlichungen nicht eindeutig. – Siehe Einzelfirma, bankliche, Privatbank, Privatbankier. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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