# Factoring, unechtes (improper factoring)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:34+00:00
- Language: de

## Definition

Die Factoringfirma kauft Forderungen unter dem Vorbehalt, dass bei Zahlungsstörungen des Schuldners der Vertrag rückgängig gemacht wird; der Factoringkunde - der ursprüngliche Gläubiger - also den notleidende Zahlungsanspruch wieder in seine Bücher zurücknimmt. Auf diese Weise wird verhindert, dass ein Gläubiger uneinbringliche Forderungen dem Factoring-Unternehmen zuleitet. – Siehe Adverse Selection, Factoring, echtes, Factoring, stilles, Fälligkeits-Factoring, Sicherungseinbehalt. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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