# Exportkredit-Garantie (export guarantee)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:33+00:00
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## Definition

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter ein vom Staat gewährter Schutz vor - politisch bedingten - Zahlungsausfällen an heimische Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern. Im einzelnen gibt es in Deutschland vielfältige Formen dieser Garantie, so eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisiko-Deckung, Finanzkredit-Deckung, Leasingdeckung, Lieferantenkredit-Deckung und Vertragsgarantie-Deckung - um die wichtigsten zu nennen. Staatliche Finanzierungsmassnahmen (state financing arrangements) für Ausfuhren sind inzwischen zu einem nicht leicht durchschaubaren Sondergebiet (complex and nontransparent special field of financing) geworden. – Siehe Ausfuhrprämie, Moral Hazard, Zwischenfinanzierung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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