# Eintrittsgeld in älteren Dokumenten auch Isagogikon (admission, door money, gate money; entrance fee)

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- Post ID: 2025
- Modified: 2022-10-15T09:13:29+00:00
- Language: de

## Definition

Allgemein eine Gebühr, die bei Betreten bestimmter Räume - etwa eines Museums (museum: a place where works of art, scientific samples, or other objects of permanent value are kept and exposed) - oder bestimmter Veranstaltungen - etwa eines Reitturniers (horse show) - erhoben wird, auch Einlassgeld genannt. Damit sollen anfallende Personal- und Sachkosten gedeckt werden. – Durch höchstrichterliche Entscheidung verbotene, gleichwohl aber keineswegs ausgerottete einmalige Zahlung dafür, dass Händler - vor allem: Filial-Discounter, Droguerie-Ketten, Baumärkte - eine Ware in das Sortiment aufnehmen (include in its range of products). – Von Grosstädten erhobene Abgabe für Automobile, welche in das Stadtgebiet einfahren, das Citygeld. – Siehe Lustbarkeitsgebühr, Schlüsselgeld, Torgeld, Türgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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