# Eintreibung auch Beitreibung und Exaktion (collection, encashment)

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- Post ID: 2024
- Modified: 2022-10-15T09:13:29+00:00
- Language: de

## Definition

Das Kassieren ausstehender Verbindlichkeiten bei Schuldnern, auch Inkasso genannt. - Den Geldeintreiber (debt collector) nennt die ältere Finanzsprache auch Exaktor (exactor, exacter), Exequent und Inkassant, und die Eintreibbarkeit - nämlich die Einredefreiheit und die Fälligkeit - einer Schuld bezeichnete man als Exibilität (exibitility). – Zwangsvollstreckender (foreclosed) Einzug von Geld durch Behörden, in erster Linie durch die Steuerbehörde (tax authority) und den Zoll (customs authority). – Siehe Einzug, Einzugszeit, Geldeintreibung, Inkassogeschäft, Inkassostrategie, Kassetierung, Vorauszahlung, Vorzeigung, Zahlung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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