# Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee; dead contribution)

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- Post ID: 1981
- Modified: 2022-10-15T09:13:29+00:00
- Language: de

## Definition

Frühere Bezeichnung für eine Zahlung, die beim Eintritt in eine Gemeinschaft - wie Zunft, Gilde, Kloster - von dem Ankömmling zu leisten war: ein Einstandsgeld. – Heute seltener gebraucht für die Summe, den Gesellschafter bei Aufnahme in eine KG oder GmbH bzw. auch Freiberufler - wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte - bei Einstieg in eine Sozietät aufzubringen haben. – Im besonderen heute auch gesagt für die Aufnahmegebühr, die bei der Zusage zum Beitritt seitens gewisser Vereinigungen gefordert wird, und die in der Regel dazu dient, Vermögensgegenstände der Vereinigung - wie Tennisplatz, Boots-Steg, Vereinshaus - zu finanzieren. – Summe, die Senioren beim Einzug in ein Altenwohnheim (home for the eldery persons, retirement home) als Kaution oder verlorenen Zuschuss zu zahlen haben. – Siehe Depotgeld, Einstandsgeld, Krangeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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