# E-Geld (e-money)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:28+00:00
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## Definition

Monetärer Wert, der auf einem Datenträger gespeichert ist. - Ausführlicher definiert die E-Geld-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 E-Geld als – einen monetären Wert – in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, – der auf einem Datenträger gespeichert ist, – gegen Entgegennahme einer Summe ausgegeben wird, deren Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert und – von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel angenommen wird. – Siehe E-Geldgeschäft, Geld, elektronisches. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
