# Drehorgel-Geld (barrel organ tax; hurdy gurdy fee)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:28+00:00
- Language: de

## Definition

Abgabe, die – Gemeinden früher bei den Betreibern von in der Öffentlichkeit gespielten Drehorgeln und Leierkästen bzw. – heute allgemein von Strassenmusikanten (buskers) als Musikanten-Gebühr (musician fee) einziehen. - In der Regel erteilen die meisten Kommunen derzeit eine zahlenmässig begrenzte und nur für gewisse Tageszeiten gültige Genehmigung zum öffentlichen Musizieren nur gegen die vorherige Zahlung der entsprechenden Gebühr. – Siehe Bettlerglöckchen, Lustbarkeitsgebühr, Musikgeld, Tanzkonzessionsgeld, Verschongeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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