# Douceur (douceur; tip)

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- Post ID: 1864
- Modified: 2022-10-15T09:13:27+00:00
- Language: de

## Definition

Allgemein alte Bezeichnung für eine Geldzahlung – einmalig, um jemanden vertragswillig (willing to contract) zu machen bzw. ihn im Vertrag zu halten (Haftgeld), – laufend, um ihn vertragstreu (observant: careful in observing the all terms of the contract) zu halten; auch Draufgeld genannt. – Im besonderen die zu bestimmten Zeiten von Städten - wie etwa: Elberfeld - an Ärzte bezahlte Summe, um diesen ein Einkommen zu sichern, welches sie zum Bleiben in der Stadt anregt. – Bei Fusionen und Übernahmen an Entscheidungsträger geleistete Zahlungen – seitens des Bieters, um deren Einwilligung zu der Übernahme zu bewirken oder – seitens der übernommenen Gesellschaft, um diese für Leistungen beim Zustandekommen der Fusion zu belohnen (Anerkennungsprämie). – Trinkgeld, besonders als Zuzahlung in Gaststätten (Bedienungsgeld, Bedienungszuschlag; service charge; a popular etymology for "tip" states it is an acronym that stands for to insure promptness). – Bestechungsgeld (bribe money), in älteren Dokumenten auch Liebnisgeld genannt; Liebnis = hier: Gabe an eine Person, um von dieser eine Gefälligkeit zu erreichen. – Siehe Abwerbegeld, Anerkennungsprämie, Angeld, Draufgeld, Emolumente, Façon, Handgeld, Rückvergütung, Supplikationsgeld, Taxe, Transaktionsbonus, Umgeld, Vokationsgeld, Zuschuss. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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