# Dispacheurgeld (general-average adjuster’s fee)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:27+00:00
- Language: de

## Definition

Honorar an den Dispacheur, auch Havariekommissar genannt (nicht dispatcher; denn dies bezeichnet im Transportgewerbe einen Betriebsdienstleiter, Fahrzeugabfertiger): eine freiberuflich tätige Fachperson, die im Auftrag Betroffener eingetretene Schäden im Schiffsverkehr - an Personen, Wasserfahrzeug, Ladung, Umwelt usw. - aufnimmt, bewertend berechnet und auf die vom Schiffsunglück Beteiligten, wie Reeder, Frachtversender und Versicherung)umlegt. Die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie (average) bezeichnet das HGB als Havarei. - Den vom Dispacheur erarbeiteten Schadens-Verteilungsplan nennt man Dispache (generalaverage statement), und die Arbeit des Dispacheurs auch dispachieren (adjust the average). Das Honorar berechnet sich üblicherweise als Promillesatz vom Schaden gesamthaft. – Siehe Grossavantur, Havariegeld, York-Antwerp Rules. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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