# Concession Shop (so auch im Deutschen gesagt; seltener Lizenzpartner und im Jargon auch Lichtbringer)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/concession-shop-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-lizenzpartner-und-im-jargon-auch-lichtbringer
- Post ID: 1511
- Modified: 2022-10-15T09:13:22+00:00
- Language: de

## Definition

Im Falle von Banken Verkaufsniederlassungen von Partnern, die sich in der Schalterhalle oder in den Vorräumen (foyers; Foyers) befinden, und die ihre Geschäfte dort mit eigenem Personal und auf eigene Rechnung betreiben. - Man glaubt, dadurch die Anziehungskraft der - häufig schon durch ihre architektonische Gestaltung abweisenden) Bankgebäude sowie der nicht selten eintönigen Schalterhallen für die breite Kundschaft zu erhöhen. Aus dem Warenhaus-Bereich kommend, hat sich diese Form des Zusammengehens bei den Banken in Deutschland - im Gegensatz etwa zur Schweiz - bis anhin nur spärlich durchgesetzt. In den Vorstandsebenen deutscher Institute ist man weithin der Meinung, Concession Shops seinen für ein Geldhaus imageschädigend und seien ein Störfaktor für die Corporate Fashion. – Siehe Branding, Cobranding-Karte, CrossSelling-Potential, Kultursponsoring, Sponsor. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
