# Bootgeld und Bootsteuer (motor boat duty)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:18+00:00
- Language: de

## Definition

Eine um die Zeit nach 1920 manchenorts erhobene Abgabe für das Halten von Wasserfahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor (combustion engine), die nicht der entgeltlichen Personen- oder Güterbeförderung dienten. Zweck der Abgabe war es, die Belästigung auf Binnengewässern - wie vor allem Lärm, Wellenschlag (wave impact, wash of the waves) Abgase, Schäden an Uferbauwerken (damnages on embankment structures) und der Natur allgemein - durch sog. Freizeitkapitäne (leisure captains) einzudämmen. Entsprechend bildete auch die Pferdekraft der Antriebsmaschine (horsepower of the engine) die Bemessungsgrundlage, und der Steuersatz für schnelle Boote war entsprechend hoch; in Berlin nach Gesetz vom 28. März 1923 bis zu 300 Mark jährlich. - Ab etwa 1990 wurde das Bootgeld hie und da wieder eingeführt. Auf anderen, vor allem der Trinkwasserbereitstellung (drinking water provision) dienenden Gewässern wurden private Motorboote zur Gänze verboten. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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