# Beteiligungsschwelle (investment threshold, holding referred)

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- Post ID: 1061
- Modified: 2022-10-15T09:13:16+00:00
- Language: de

## Definition

Prozentsatz der Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen, dessen Erreichen eine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde auslöst. Seit 2010 sind neben – unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteilen und – einseitig verbindlichen Optionen auf Aktien auch – sonstige Instrumente, die damit vergleichbar sind sowie – Stillehaltepositionen von Verkaufsoptionen (Puts) und Rückforderungsansprüche aus Wertpapierdarlehn ab einer Schwelle von fünf Prozent anzeigepflichtig. – Siehe Acting in Concert, Ad-hoc-Mitteilung, Anschleichen, Anteilseigner-Kontrolle, Armlänge, Beteiligungsanzeige, Beteilungsrichtlinie, Inhaberkontrollverordnung, Stimmrecht-Datenbank, Stimmrecht-Kriterium, Stimmrecht-Offenlegung, Verbindung, enge. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 186 f.(nähere Erläuterungen im Zuge des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes [AnsFuG]) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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