# Beteiligungsofferten (partnership bids)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:16+00:00
- Language: de

## Definition

Öffentliche Angebote als Einladung an jedermann, sich an einer Firma als Gesellschafter zu beteiligen. Obschon dies schon länger gefordert wird, so unterliegen solche Offerten bis anhin keiner Prospektpflicht; sie entziehen sich damit der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden. - Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben, hat dies gemäss Vorschrift in § 2c, Abs. 1 KWG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. – Siehe Beteiligungsrichtlinie, Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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