Kapitaldeckungsverfahren (capital cover system)
Methode zur Finanzierung der Altersvorsorge. Dabei werden Beiträge der Versicherten einem gebundenen Vermögen zugeführt, so dass die Erträge dieses Kapitalstocks und der Fonds selbst die jeweils fällig wer-
denden Ansprüche der Versicherten abdecken können. – Demgegenüber wird beim Umlageverfahren (assessment system, pay-as-you-go system) kein Fonds gebildet, sondern die Beiträge der aktiven Versicherten (activ insurants; Beitragszahler: Personen, die ihre Anwartschaften durch das Entrichten von Beiträgen erwerben bzw. für welche Beiträge als entrichtet gelten) dienen in derselben Periode zur Deckung der Rentenansprüche der passiven Versicherten (allen, die in der Vergangenheit eine Anwartschaft erworben haben, aber noch keine Rente beziehen). Beide Verfahren haben Auswirkungen auf den Finanzmarkt. – Siehe Anwartschaftszeit, Bilanz, ganzheitliche, Pensionsfonds, Pensionskasse, Perennität, Sterbekasse, Tontine. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom März 2002, S. 25 ff. (kapitalgedeckte Altersvorsorge und ihre Auswirkungen auf den Finanzmarkt; Übersichten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004 (Rolle der Versicherungen als Finanzintermediär).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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