Relegationsgebühr (relegation fee)
veröffentlicht am Mittwoch, 9. Juli 2014 um 15:06 Uhr
Relegationsgebühr (relegation fee): Frühere Zahlung an die Quästur der Hochschule für die Erstattung der mit der Relegation – nämlich des Verweises von der Universität – verbundenen Verwaltungskosten. Der Relegat war angehalten, diese Zahlung zu leisten, weil ihm sonst die Hochschule seine Papiere nicht aushändigte.