Eilzuschlag (express delivery charge; urgency surcharge)
veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juli 2014 um 13:51 Uhr
Eilzuschlag (express delivery charge; urgency surcharge): 1 Der Preisaufschlag dafür, dass ein Kunde eine Ware oder Dienstleistung schnellstens, ausserhalb des üblichen Geschäftsgangs (outside the normal run of business) erlangen möchte. – 2 Vor allem in älteren Dokumenten in der Bedeutung, dass Handwerker bei bestimmten Anlässen wie Trauerfall (hier: Schneider, Sargschreiner) von der Zunftordnung vorgeschriebene Arbeitszeiten überschreiten und von dem Auftraggeber eine besondere Zahlung verlangen dürfen.