Auf der ersten Stufe mit der Bilanzkontrolle börsennotierter Unternehmen beauftragte, privatwirtschaftlich organisierte Vereinigung mit Sitz in Berlin. Die Prüfstelle nahm ihre Arbeit am 1. Juli 2005 auf; Gründer und Mitglieder sind Berufs- und Interessenvertretungen von Rechnungslegern und Rechnungsleger-Nutzern. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist berechtigt, eine Bilanzprüfung durch die DPR zu veranlassen. Sollte ein börsennotiertes Unternehmen die so verfügte Bilanzkontrolle verweigern, dann kann die Aufsichtsbehörde mit Zwangsmassnahmen die Prüfung durchsetzen. – Siehe Enforcement, Enforcer.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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