In älteren Dokumenten eine Abgabe, die Bierbrauer zu entrichten hatten. Grundlage der Erhebung war der Rauminhalt der Braugefässe, und zwar – entweder als Maischbottichsteuer nach dem Fassungsvermögen der Maischbottiche (mash tunes), oder – als Kesselsteuer nach der Grösse der Siedekessel (boiler).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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