Apparategeld und Apparatesteuer (apparatus duty)

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In älteren Dokumenten eine Abgabe, die Bierbrauer zu entrichten hatten. Grundlage der Erhebung war der Rauminhalt der Braugefässe, und zwar – entweder als Maischbottichsteuer nach dem Fassungsvermögen der Maischbottiche (mash tunes), oder – als Kesselsteuer nach der Grösse der Siedekessel (boiler).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Apparategeld und Apparatesteuer (apparatus duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/apparategeld-und-apparatesteuer-apparatus-duty/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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