Gremium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Sachkundigen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, Bank oder Versicherung, das zu regelmässigen Sitzungen zusammentritt, um über Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen (wie Beteiligungen, Edelmetalle, Grundstücke, Kunstwerke, Optionen) zu beraten. In der Regel hat der Anlageausschuss auch Entscheidungsbefugnis (decision-making power). – Siehe Advisor, Aktiva-PassivaAusschuss, Aktuar, Anlage-Qualität, Immobilienfonds, Vieleck, magisches.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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