Die Annahme einer Wechselschuld durch den Bezogenen (drawee). Er wird durch seine Unterschrift rechtlich zum Akzeptanten (Akzeptor; acceptor, in älteren Dokumenten auch Corresponsal) mit der Verpflichtung, den Wechselbetrag bei Fälligkeit zu zahlen; in älteren Dokumenten auch Akzeptation genannt. – Ein von der Bank hereingenommener Wechsel. Der Kunde lässt diesen im Regelfall bei der Bank diskontieren und zahlt dem Institut das so gewährte Darlehn (acceptance credit) bei Fälligkeit des Wechsel zurück. – Siehe Bezogener, Cavata, Diskont, Diskontsatz, Idiograph, Notenbankfähigkeit, Reitwechsel, Retoure, Wechsel, Wechselkredit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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