Im weitesten Sinne jeder, der als Anbieter oder Nachfrager auf dem Finanzmarkt auftritt, sei es eine natürliche oder juristische Person. – Kunde, der bei einer Bank ein Darlehn aufnimmt: ein Kreditnehmer. – Von Finanzjournalisten gesagt vor allem in der Bedeutung – gewichtige Anbieter auf dem Finanzmarkt, in erster Linie Banken, – ansehnliche Nachfrager, vor allem Hedge-Fonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen, und in diesem Sinne dann häufig auch gebietsbezogen bezeichnet, etwa: Wall-Street-Adressen. – Siehe Entität.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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