Geschäftsumschwung und Geschäftsergebnisveränderung (change in business conditions, change in operating result): Allgemein eine erhebliche Abweichungen vom bisherigen Ablauf der Tätigkeiten einer Firma; im engeren Sinne ein starker Gewinneinbruch. Ein börsennotiertes Unternehmen muss eine solche auffallende Abweichung in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen. Dies gilt auch dann, wenn die Vorjahreszahlen von der Markterwartung deutlich abweichen. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 210 (BaFin erinnert an die Veröffentlichungspflicht).
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